Wann ist die Reservierung eines Zimmers verbindlich?

Die Reservierung einer Ferienwohnung ist grundsätzlich verbindlich. Irrelevant ist dabei, ob diese mündlich vor Ort,
am Telefon oder schriftlich erfolgt. Eine Verbindlichkeit ist nur dann nicht gegeben, wenn dies bei der Reservierung so vereinbart wurde.
Lediglich aus Gründen der Beweisbarkeit ist es ratsam eine Reservierung wenn möglich schriftlich vorzunehmen bzw. diese schriftlich zu bestätigen,
z. B. per Fax oder E-Mail.
Welche Folgen hat die Reservierung?

Mit der Reservierung kommt ein sog. Hotelaufnahmevertrag zur Stande. Dieser ist jedoch kein eigener Vertragstyp,
sondern orientiert sich im wesentlichen an den Vorschriften des Mietrechts.
Dies bedeutet zum einen, das der Gastwirt verpflichtet ist, das reservierte Zimmer entsprechend bereitzuhalten und nicht
anderweitig zu vergeben, zum anderen bedeutet dies aber auch für den Gast den Übernachtungspreis für die Zeit der Reservierung zu bezahlen.
Ist eine Stornierung der Ferienwohnung kostenlos möglich?

Eine Stornierung einer reservierten Ferienwohnung ist grundsätzlich nicht kostenlos möglich.
Da eine Reservierung verbindlich ist, kommt mit dieser der Hotelaufnahmevertrag zu Stande.
Daraus resultiert die Pflicht des Gastes den Übernachtungspreis zu zahlen, unabhängig davon,
ob er kommt oder nicht. Irrelevant ist auch, ob die Ferienwohnung storniert wird.
Lediglich im Eigeninteresse des Gastes sollte eine nicht mehr gebrauchte Ferienwohnung immer
schnellstmöglichst storniert werden. Je früher dies geschieht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit,
dass die ferienwohnung wieder anderweitig vergeben werden kann.
Dann entstehen dem Gast ggf. keine Kosten!
Was muss ich nach einer Stornierung bezahlen?

Reist der Gast nicht an oder storniert die Ferienwohnung, so muss der Gast grundsätzlich
den vereinbarten Übernachtungspreis bezahlen. Auf den Grund der Verhinderung,
z. B. Krankheit, Stau, Autopanne, etc., kommt es nicht an. Etwas anderes gilt nur, wenn dies vereinbart wurde,
wenn die Ferienwohnung nicht den gebuchten Anforderungen entspricht
(unzumutbarer Lärm, Schmutz, anderweitige erheblich Mängel),
oder die Stornierung vom Besitzer der Ferienwohnung angekommen, d. h. akzeptiert, wird.
Kann der Hotelier die Ferienwohnung (gilt erst bei Vollauslastung in der gesamten Zimmerkategorie) anderweitig vergeben,
entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Übernachtungspreises. Gelingt dies nicht, muss der Hotelier vom Übernachtungspreis
nur seine ersparten Aufwendungenb (für gesparten Strom, Frühstück etc.) abziehen.
Diese sind i. d. R. mit 10-20% zu veranschlagen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.7.1992, AZ 10U27/92.

Da der Hotelier seine Leistung, nämlich die Bereitstellung der Ferienwohnung erbracht hat,
ist auf der Rechnung (= Übernachtungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen), auch die Umsatzsteuer auszuweisen.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.